Sonntag, 8. März 2009
Mobbing und Kündigungen in gesteigerter, „asozialer Qualität“.
Der Fall Emmely war und ist nur die Spitze des Eisberges.
Das mangelnde Arbeitsrecht, das noch nie einen Arbeitnehmer vor Kündigungen mit „asozialer Qualität“ geschützt hat, wird heute mehr und mehr auch von den Betriebsräten missbraucht, um unliebsame Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben zu putzen. Ein besonderer Fall von Schikane steht am 10.März, also am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Dortmund zur Verhandlung an. Man darf gespannt sein, wie die Richter sich positionieren. Zu mindestens ist schon mal durch den Fall Emmely die Öffentlichkeit mobilisiert.
Um was geht es. In einer Großbäckerei wurde versucht, einen Betriebsrat zu wählen. Bei den Betriebsratswahlen wollte der Unternehmer nur „Parteigänger“ seines Unternehmens zu lassen. Die Gewerkschaft hielt dagegen und hat versucht, Mitarbeiter auf die Kandidatenliste zu bekommen, die nicht der Firmenleitung hörig waren. So hat sich bei dem Unternehmen Westermann Benjamin L. aufstellen lassen, er wurde dann auch gewählt. Das war dann der Startschuss zu Mobbingmaßnahmen. „Ich musste ständig ins Büro. Zum Beispiel, weil ich einen Handfeger falsch hingestellt hatte.”
Und dann, am 18.08.08 wurde Benjamin L. und ein weiterer Kollege fristlos gekündigt. Bei Benjamin L. schon ein Fall der besonderen Art, denn er war ja jetzt im Betriebsrat. Doch die Geschäftsleitung scherte sich um solche Kleinigkeiten nicht, sondern sie kündigte den Beiden fristlos wegen dem Diebstahl von „zwei Brötchen und dann noch einen Belag aus Olivenöl, Gewürzen und Fetakäse.“Nachweislich haben aber die zwei Bäcker die Brötchen im firmeneigenen Laden gekauft, so NGG-Sekretär Sträter gegenüber der Presse. Bleibt also noch der Belag, dessen Wert man auf ein paar Cent, also noch weniger wie im Fall Emmely schätzt, dort kam man wenigstens auf über einen Euro. Gut, nun ist Benjamin L. auch erst 26 Jahre alt und da muss man wohl bei der Firmenleitung nicht so viel Gedanken für einen Kündigungsgrund machen und man hat ja den „devoten Restbetriebsrat“ auf seiner Seite.
Es ist wohl auch noch in dem Gewerbe üblich, dass „laut der Gewerkschaft NGG solche Verkostungen der produzierten Waren in Großbäckereien üblich sind. Ebenso sei es selbstverständlich, dass Mitarbeiter beispielsweise den auf der Arbeit gekochten Kaffee mit Milch und Zucker aus Produktionsbeständen tränken.“ ** Bleibt dann noch die Frage offen, hat Benjamin L. das Toilettenpapier geklaut, dass er sicherlich nicht von Zuhause mitgebracht hat um die Reste des Brotbelags nach der „humanen Entsorgung“ auf der firmeneigenen Toilette benutzt hat.
Kaum zu fassen was da abgeht. Und der Kollege von Benjamin? Er hatte wohl Pech, das er einen kollegialen und sozialen Umgang mit Benjamin L. pflegte und etwas von dem Belag und den Brötchen kostete. Hätte er doch wissen müssen, mit Ausgegrenzten und Mobbingopfern redet man nicht, oder?
So ist das heute in Deutschland. Und solche Kündigungen werden nun mehr und mehr zur Regel, denn das Interesse der Medien war noch bei Emmely groß, bei Benjamin L. kaum noch und die nächsten Fälle sind dann schon die Regel. Kündigungsschutzgesetz hin oder her, das Betriebsverfassungsgesetz spielt eh schon keine Rolle mehr und Mobbing wird ja bekanntlich bei uns als „Modeerscheinung“ angesehen. Dann achten Sie mal bitte darauf, dass sie nicht an ihrem Arbeitsplatz den Handfeger in die falsche Ecke stellen, denn dann sind sie das nächste Opfer. Mobbing nennt man so was in Europa und hat Gesetze dagegen erlassen. In Deutschland sagen die Politiker, wir brauchen so was nicht, bei uns gäbe es schon so was wie eine Regelung. Sieht man ja, im Fall Emmely, Benjamin L. und Kollege, was bei uns für Regeln gelten.
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