Samstag, 28. Februar 2009

Emmely, ein Fall „barbarischer Justiz“ und gezielter Mobbingattacken?


1. Einleitung
Mit dem Fall Emmely hat Deutschland nun endlich mal einen konkreten Einblick, wie Menschen in der Arbeitswelt schikaniert und fertig gemacht werden. Auf dem Weg durch die arbeitsrechtlichen Instanzen müssen sie erleben und ertragen, wie Richter ein barbarisches Urteil fällen, das von asozialer Qualität ist. Herr Thierse hat mit seiner Kante hier für die Opfer von Mobbing und Schikane einen wichtigen Halt gegeben und eine Diskussion unterstüzt, die nicht nur Emmely weiter hilft, sondern allen Opfern vom Krieg an und um den Arbeitsplatz, denn darum geht es im Kern bei diesem Flaschnecoupongepupse.
Besonders wichtig ist, dass Emmely einen Anwalt gefunden hat, der sich mit viel Engagement und Courage zeigt, man kann sich in diesem Land noch auf etwas verlassen, was auch am Rande funktioniert. Der Weg der Gerechtigkeit ist für viele zu einem Lebensdesaster geworden, in dem sie als Opfer von Mobbing, Schikane und barbarischen Urteilen mit asozialer Qualität noch Jahre leiden werden. Viele kommen darüner nie hinweg.
Emmely ist ein Fall, den viele in diesem Land als ihren Fall ansehen. Man kann nur hoffen, dass mit diesem Richterspruch in Karlsruhe eine neue Wende zu einer demokratischen Kultur in der Arbeitsrechtssprechung eingeleitet wird, endlich Gesetze Probleme wie die Lohnfortzahlung im Kündigungsschutzverfahren bis zum EU-Gerichtshof regelt, dass das Kündigungsschutzgesetz endlich auch von den Arbeitsrichtern geachtet wird und nicht ständig neue Rechtsnormen aus dem Mittelalter ausgegraben werden. Auf keinem Justizwege wird so oft über die Würde des Menschen entschieden, wir vor dem Arbeitsgericht, LAG und BAG. Nur unsere Politiker wissen zu genau, welchen Schweizer Käse sie da als gesetzliche Grundlage geschaffen haben, doch vor den Ergebnissen schauen sie nur weg und kümmern sich lieber um ihre Nebentätigkeiten.

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Emmely, die Stigmatisierung, Ver.di und der Rest von den Grünen.
3. Emmely geht zum Bundesverfassungsgericht.
4. Emmely doch ein Mobbingopfer?
5. Thierse zeigt Kante im Fall von Emmely.
6. Ein Urteil der fragwürdigsten Art.

2. Emmely, die Stigmatisierung, Ver.di und der Rest von den Grünen.
Wann kommt Emmely hinter Gittern?
Was sich im Fall Emmely und der teilweise an eine „Schlammschlacht“ erinnernden Stigmatisierung eines Opfers abläuft, zeigt, wie tief der moralische und rechtliche Verfall in dieser Gesellschaft voran geschritten ist.
Obwohl bis heute nur eines fest steht, dass Emmely beschuldigt wird, 2 Coupons a 48 und 82 Cent „entwendet“ zu haben und diese an einer Kasse an der selben Filiale eingelöst zu haben, wird schon vom Mob das Urteil gefällt. Sie habe geklaut. Dabei finden diese Debatten im Stile des in der zwischen Zeit bekannten Cybermobs statt, in Foren und Leserbriefen. Die Berliner Morgenpost, auch „Mottenpost“ im Straßenjargon genannt, will hieraus Kapital schlagen, ohne Achtung vor der Würde des Menschen und dem Respekt gegenüber einem Opfer.
Emmely ist nun mehr oder weniger Deutschlands bekanntestes Beispiel für die Stigmatisierung eines Opfers. Am Ende eines solchen Prozesses kann sich dann das Opfer nur noch durch Wohnortwechsel oder gar Flucht ins Ausland retten. Emmely fehlen dazu jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie so vielen Hartz IV Opfern, wenn nicht gar fast allen.*
Doch zurück zum Vorgang der Pfandmarkencouponshow a la Kaiser. In der Berliner Morgenpost vom 01.03.09 nimmt der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) in Djangomanier das Recht schon mal in die eigene Hand. So behauptet Herr Heribert Jöris, in seiner Zweitfunktion auch Arbeitsrechtsexperte, das Urteil sei zu begrüßen und „Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt.“ Dann sollte man von einem Journalisten erwarten, dass er zurück fragt, warum wurde nicht umgehend die Polizei geholt, als angeblich die Kassiererin und ihre Beobachtungskollegin den Vorfall feststellten? Oder herrschen bei Kaisers schon Wild West Regelen, dass man das Gesetz einfach in die eigene Hand nimmt?
Was sagt eigentlich der Betriebsrat und Ver.di dazu? Im Betriebsverfassungsgesetz steht eindeutig drin, das der „gewählte Interessenvertreter“ den Betriebsfrieden erhalten muss. Also kommt ihm ein Fall von Diebstahl zu Kenntnis, in die sogar 3 Kolleginnen verstrickt sind, muss er umgehend die Polizei und den Staatsanwalt verständigen, nur so kann er den Betriebsfrieden bewahren. Denn nur diese beiden Organe sind berechtigt, Ermittlungen zur Aufklärung zu führen. Warum ist dies nicht geschehen? Oder wusste gar der Betriebsrat, dass man Emmely mit dieser „Schmierenkomödie a la Pfandflaschen Coupons“ fertig machen wollte? Hier zieht so ein seltsamer Geruch durch die Geschichte, der zu einer Institution passt, die auch in Höhenschönhausen zu DDR Zeiten die „ungekrönten Herrscher“ über Leben und Tod waren.
Und Ver.di? Der Namen bürgt so langsam für „Qualität“ in dem Sinne, in dem sie Wolfgang Thierse im Fall Emmely charakterisiert hat. Ver.di soll von Emmely abgerückt sein, so behauptet das auf jeden Fall die BZ vom 27.02.09 und beruft sich auf diesen „schnittigen Vertreter des Kaiserimperiums, einen Herrn Tobias Tuchlenski. Stimmt das nun oder nicht? Warum ist ver.di von Emmely plötzlich abgerückt? Hat man gemerkt, dass da die Damen und Herren vom Betriebsrat mal wieder Gott in der falschen Veranstaltung gespielt haben? Auf einer Internetseite von „Handel.bb.verdi.de, Aktuelles, Solidaritaet_mit_emmely“ liest man was ganz anderes, ohne konkret
Was vom Betriebsrat zum Beispiel zu lesen, warum beim feststellen der Coupondiebstahls nicht umgehend die Polizei geholt worden ist? Sondern man beharrt auf seiner arroganten Haltung, die Öffentlichkeit nicht zu informieren, sondern verweist darauf, dass man für Emmely einen Kompromiss ausgehandelt hätte. Welchen Kompromiss? Wenn Emmely sich unschuldig bekennt, muss das Gegenteil bewiesen werden, wo ist der Beweis nach rechtsstaatlichen Prinzipien bitte? Ver.di schweigt weiter und trägt nichts zu Aufklärung bei. Und wenn man die Internetseite durch liest, wo bitte rückt ver.di von Emmely ab? Haben wir vielleicht hier einen internen Machtkampf von Ver.difunktionären auf dem Rücken von Emmely?**
Es wäre nun Zeit, dass sich mal hier zu endlich der Chef von Ver.di äußert, Herr Bsirske, auch Mitglied der Grünen, die so gerne ihre Vergangenheit als Bürgerrechtspartei feiern. Was ist nun Herr Bsirske?
Wer Herrn Bsirske nicht so kennt, der sollte mal nachlesen was da mit den Lufthansatickets abging. Nein, nicht 1,30? In die Südsee muss man schon tiefer in die Tasche greifen. Herr Bsirske hat dies jedoch nicht nötig, denn das bezahlte bisher immer Lufthansa, bis 2008 eben, als die Sache das Licht der Öffentlichkeit erblickte.***
Und dann sollte sich Herr Bsirske, Ver.di BB Handel und der Betriebsrat von Kaisers mal die Story aus Brüssel und der Supergrünen Abgeordneten anschauen, quasi die Genossin von Herrn Bsirske. Hier geht es mal so locker um 200 und etwas mehr Euro; die man durch einen einfachen Eintrag in eine Liste mal so eben bekommt, wenn man Parlamentarier ist. Übrigens die Dame kommt aus Berlin, und es wäre doch eine tolle Sendung, Emmely, der Betriebsrat von Kaisers, Bsirske und Frau Hiltrud Breyer diskutieren über den Schwachsinn einer Verdachtskündigung und die kriminelle Energie von „Emmely.“ Das wäre doch mal eine Supershow. Was meinen Sie dazu?****


* http://www.morgenpost.de/meinung/debatte/article1041765/Entlassen_wegen_1_30_Euro_Ist_das_gerecht.html

** http://handel.bb.verdi.de/aktuelles/solidaritaet_mit_emmely

*** http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/08/04/verdi-chef-bsirske/rudert-zurueck.html

**** http://www.onlinezeitung24.de/article/641

**** http://de.truveo.com/search.php?query=Tagegeld+im+EU+Parlament+Die+Abzocke+in

**** http://nachrichten.t-online.de/c/17/87/52/96/17877096.html


3. Emmely geht zum Bundesverfassungsgericht.
Der Fall* der Kassiererin Emmely, Mutter von drei Kinder und Oma mit zwei Enkeln hat Deutschland wach gerüttelt. Kopfschüttelnd stehen Menschen auf den Straßen der Hauptstadt, sitzen in den Büros zusammen und diskutieren an den Stammtischen oder noch verbliebenen Werkhallen über den Zustand einer Restjustiz. Was sich da im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgespielt hat, ist wohl zur rechten Zeit gekommen. Bürger der Hauptstadt und im Land fragen sich, was ist das nur für eine Gerichtsbarkeit am Magdeburger Platz?
Wolfgang Thierse** von der SPD hatte den Mut, den Finger in die riesengroße, vereiterte Wunde zu legen und nannte das Urteil zu recht barbarisch und von asozialer Qualität. Doch wo ist der Rest unserer Volksvertreter? Köhler schweigt wie immer als Bundespräsident wenn es um Unrecht und die Verletzung der Würde eines Menschen geht. Und ehrlich gesagt, wer traut dem Herrn schon mal was Wichtiges zu? Ich denke er sitzt auf dem Dachboden seines Schlosses Bellevue und liest seine Texte zur neoliberalen Weltwirtschaftsordnung und sucht so einen Schlüssel zur Lösung der Finanzkrise. Den findet er eh nicht, denn es gibt keinen Knopf den man drücken kann und alles wird gut.
Frau Merkel schweigt eben so und liest heimlich auf der Kanzlerbungalowtoilette das Buch von Heinz Duthel über sie mit dem Titel, Zwei Leben – Zwei Welten. Ob sie wohl weinen wird angesichts ihrer Vergangenheit?
Nein, von da sollte Emmely nichts erwarten. Doch auf ihren Anwalt scheint Emmely sich verlassen zu können, denn er will nun vor das Bundesverfassungsgericht gehen, nach dem ihm der Weg zum BAG verbaut worden ist. Seine Klage stützt der Rechtsanwalt auf den Artikel 12 des GG, was nun für viele Mobbingfälle eine neue Hoffung bedeutet. Der Tagesspiegel schreibt, „(d)ie Kassiererin sei durch den Richterspruch von der Ausübung ihres Berufs abgeschnitten - nach (RA) Hopmanns Sicht ein Verstoß gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl garantiert.“*** Hut ab, endlich mal ein Anwalt der Courage und Kante zeigt, in einer Zunft, die ansonsten nicht viel zu bieten hat.

*http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/kuendigung/verdachtskuendigung-der-job-am-seidenen-faden_aid_374508.html
**http://www.onlinezeitung24.de/article/1411
***http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kaiser-s-Emmely;art270,2740473





4. Emmely doch ein Mobbingopfer?
Emmely versus Kaiser`s-Chef Tobias Tuchlenski
Man mag es kaum glauben und kann Wolfgang Thierse nur all zu gut verstehen, wenn er im Fall Emmely von einem barbarischen Urteil mit asozialer Qualität redet.
Am 26.02.09 durfte in der BZ nun der Chef von Emmely seinen Senf dazu geben. Erinnert sei hier nur einmal an die Fürsorgepflicht, die ein Chef hat und im StGB steht. Doch nun zu den Ausführungen des Herrn Tuchlenski. Danach soll Emmely nicht beobachtet worden sein, was sie tat oder wohin sie ging.
Zum Fall der Coupons für Leerflaschen gibt er an, dass er nie mit Emmely darüber geredet hat, auch nicht nach dem Vorfall. So weit schon mal zum Thema Fürsorgepflicht. Seiner Meinung nach war das Aufgabe der Personalleitung. Diese hat Emmely aber wohl nur vor die Entscheidung gestellt, fristlose oder ordentliche Kündigung. Ver.di habe darauf hin wohl auch abgezielt. Und als Emmely ablehnte hat sich Ver.di verkrümelt.
So ist das also mit der Supergewerkschaft Ver.di, der Gewerkschaft von Hr. Bsirske, der lange Zeit sich als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Lufthans seine Urlaubsticket für Frau und sich selbst vom Unternehmen hat bezahlen lassen. Sommer 2008 kam die Sache raus und er hat wohl dann nur für 2008 auf die Kostenerstattung verzichtet. Bsirkse soll auch nicht im Gerichtssaal gewesen sein, obwohl er in Berlin sein Büro hat. Setzt man schon mal die Ticketkosten für Zwei in die Südsee ins Verhältnis zu den Coupons von 48 und 82 Cent, dann sieht man schon mal die Pferde vor der Apotheke ......
Laut des Herrn Tuchlenski soll Emmely so wohl von der kassierten Kassiererin und einer, Achtung jetzt kommt es, Kollegin beobachtet worden sein, wie sie (die) zwei Pfandmarken einlöste. Klar, jemand muss ja an der Kasse sitzen. Doch zuerst behauptet Tuchlenski, Emmely sei nicht beobachtet worden und jetzt plötzlich beobachtet eine weitere Kollegin, wie Emmely Coupons einlöste. Mal eine Frage, woher hat diese Kollegin die Sehkraft her, aus einer Beobachtung von mehr als einem Meter Minimum zu sehen, dass es die beiden Coupon`s waren, mit der legendären Summe von 48 und 82 Cent?
Und warum beobachtet sie überhaupt so einen Vorgang? Was war ihr Job? Beobachterin?
Nein, hier stimmt schon was nicht. Und dann der Hinweis, mit 1793 Euro hat Emmely für einen Kassiererin gut verdient. Was verdienen bitte die beiden Kolleginnen, denn von Ihnen kommt die Coupongeschichte? Ein LAG-Richter oder die beiden Beisitzer müssten so was eigentlich beherrschen, wenn sie nicht mal wieder ein Nickerchen machten. Wie sagte mal ein clever Internetdetektive zur Frage, wie man Internetseiten finden kann mit Schmuddelkram und Kinderpornografie und wer so was betreibt. Man muss nur die richtigen Fragen stellen.
Weiter jedoch zum Fall Emmely. Tuchlenski spricht immer von einigen Kolleginnen im weiteren Verlauf, ich finde jedoch immer nur die Zahl Zwei. Auch hier muss man mal fragen, geht es hier um Ausgrenzung, also das typische Mobbing-Dilemma? Viele Igel sind des Hasen Tod bekanntlich.
Und was einen verwundert, danach hat der Betriebsrat so gar der Kündigung zugestimmt, bisher hat Ver.di und Betriebsrat sich auch nicht öffentlich geäußert. Hier stinkt es doch noch Funktionärsmobbing übelster Art. Und auch die beiden Kolleginnen haben sich bisher öffentlich allen Fragen entzogen.
Ich wünsche jedenfalls Emmely, dass ihr Anwalt genug Kante hat zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und wenn es dann sein sollte, auch zum EU-Gerichtshof. Die kennen schon die deutsche Tradition im Arbeitsrecht, Emmely wird dort auf jeden Fall bei der Sachlage gewinnen.


http://www.onlinezeitung24.de/article/1411

http://www.bz-berlin.de/archiv/jemand-klaut-5-10-oder-100-euro-wo-soll-man-die-grenze-ziehen-article380509.html

5. Thierse zeigt Kante im Fall von Emmely.
Ein Landearbeitsgericht im Licht der Öffentlichkeit.
Der Fall Emmely ist uns allen bekannt, seit drei Tagen haben nun endlich auch die Printjournalisten begriffen, was in dem Fall abgeht ist wirklich von „asoziale(r) Qualität.“*
Zur Erinnerung, Emmely wurde wahrscheinlich wegen ihrem gewerkschaftlichen Engagement gekündigt. Dass das aber kein Kündigungsgrund sein kann, scheint man wohl auf den Dreh mit den Pfandcoupons gekommen zu sein. Auffällig war in dem vom Landesarbeitsgericht gefällten Urteil der Zusatz, dass „eine Revision beim BAG nicht“ zulässig ist“. Hier spürt man die Angst der Richter vor der Sachlichkeit eines Bundesarbeitsgerichts, denn dort werden nicht einfach Verdachtsmomente akzeptiert, sondern Beweise eingefordert. Und es wurde hier vom LAG auch der Grundsatz unserer Rechtssprechung nicht beachtet, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Richter in diesem Land müssen das wissen. Warum wurde Emmely diese Chance verwehrt, wenn sich die Richter und Ankläger ihrer Sache so sicher sind? Wenn der Fall so klar ist, wie das LAG es darstellt, dann dürfte doch Emmely vor dem BAG auch nur verlieren, oder?
Nun hat Wolfgang Thierse Kante gezeigt und spricht gegenüber der Berliner Zeitung zu Recht wie ich meine, von einem „barbarisches Urteil (mit) asozialer Qualität." **
Sofort meldet sich der Berliner Anwaltsverein zu Wort und fordert den Rücktritt von Thierse. Warum eigentlich? Die Anwälte, diese Nutznießer per se eines Arbeitsrechts nach dem „Schweizerkäse-Prinzip“ sollten sich mal lieber über Grundsätze wie Verdachtskündigung, Verweigerung des BAG für Emmely, Verhältnismäßigkeit, leistungsgerechte Bezahlung der Anwälte bei Arbeitsprozessverfahren usw. diskutieren, anstatt einen engagierten Politiker anzugreifen, der auf das bevorstehende Los von Emmely hinweist, Hartz IV for ever.
Meine Hochachtung Herr Thierse, ich hoffe sie lassen sich nicht einschüchtern und mich hat es eh schon gewundert, warum die Berliner SPD zu dem Vorfall schweigt. Doch wer das Angeordnetenhaus von Berlin, den Petitionsausschussvorsitzenden dort und andere „Wellness-Parlamentarier“ kennt, der weiß warum. Für Opfer ist das eintreten von Wolfgang Thierse nur voll zu unterstützen, denn es geht um die Würde von Emmely, dem zentralen Grundrecht unserer Verfassung. Ob das die Anwälte überhaupt alle kennen?


* http://www.onlinezeitung24.de/article/1408

** http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/7673052-Anwaltsverein-fordert-Ruecktritt-Thierses.html



6. Ein Urteil der fragwürdigsten Art.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Ruf.
Der Fall sorgt seit langem für viel Aufsehen. Gerade unseren Politikern hat er vor Augen geführt, dass unser Arbeitsrecht ein Stück Schweizer Käse ist. Richter fällen Urteile oder schließen Vergleiche, als sitzen Sie auf dem Himmelsthron.
Es geht konkret um den Fall einer Kassiererin aus Höhenschönhausen, Stadtteil von Berlin. Nach 31 Jahren und gewerkschaftlichen Aktivitäten wie Mithilfe bei der Organisation eines Streiks wurde ihr fristlos gekündigt. Vorgeworfen wurde ihr, dass sie 3 Pfandscheine für Leergut in Höhe von 1,30 Euro eingereicht hätte, der nicht die Mitarbeiterkennung getragen hätte. Sie soll ihn wohl von dem Pfandautomaten für Kunden genommen haben, den dort jemand vergessen hätte.
Die bekannte Supermarktkette K. hat eine Verdachtskündigung ausgesprochen und darauf hat sich das Gericht eingelassen. Der dringende Verdacht einer Straftat nach der Philosophie der „Herrscher vom Magdeburger Platz“ muss sich jedoch auf Tatsachen und nicht auf Unterstellungen stützen. Nur noch mal zur Erinnerung, wir haben eine Banken- und Finanzkrise, in der Beamte und Manager „zig Milliarden durch den Kamin verfeuert haben“ und kein Staatsanwalt ermittelt in einer Landesbank wegen dem „dringenden Verdacht“ oder des Kapitalanlagebetrugs nach dem Strafgesetzbuch § 264 a. Denn strafbar sind danach Zusammenhänge die „in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt.“
Doch zurück zum Fall Emmely oder Barbara E. Hier gilt nicht das Prinzip Verhältnismäßigkeit, denn das Arbeitsrecht ist im wesentlichen Richterrecht, und zeigt einmal mehr, unsere Politiker sind unfähig ein humanes Arbeitsrecht zu schaffen, dass solch einen Kinderkram wie nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit soll eine Mitarbeiterin „1,30 Euro“ gestohlen haben. Die Richter haben immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht die Höhe des Betrages entscheidend ist, sondern die Absicht, und die ist aber strafrechtlich nicht bewiesen, denn sonst müssten ja Fingerabdrücke und sonstiges umgehend durch die damaligen Ermittlungsbehören festgestellt worden sein. Mal ehrlich gesagt, hier grüßt doch Till Eulenspiegel.
Leider sind solche hochgeistigen Rundläufe und Rechtssprechungen eines Landesarbeitsgerichts Kennzeichen einer Gesellschaft im kulturellen und des moralischen Verfalls. Und wenn dann noch die Richter verfügen, dass „eine Revision beim BAG nicht“ zulässig ist, öffnet das einem die Augen was dort am Magdeburgplatz abgeht. „Barbara E.s Anwalt Benedikt Hopmann kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Geplant sei der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“ Man kann nur hoffen das erfolgt auch, dass dieser Fall europaweit bekannt wird.


http://www.sueddeutsche.de/556381/428/2773503/Der-Fall-der-Kassiererin-Barbara-E.html

http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassiererin-darf-wegen-1-30-Euro-gefeuert-werden.html

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